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   LSG Baden-Württemberg, 20.11.2020 - L 1 SF 3593/20 RH   

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https://dejure.org/2020,41554
LSG Baden-Württemberg, 20.11.2020 - L 1 SF 3593/20 RH (https://dejure.org/2020,41554)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.11.2020 - L 1 SF 3593/20 RH (https://dejure.org/2020,41554)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. November 2020 - L 1 SF 3593/20 RH (https://dejure.org/2020,41554)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 22 Abs 1 S 1 SGB 10, § 22 Abs 3 S 1 SGB 10, § 20 SGB 10, § 100 SGB 10
    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Verweigerung der schriftlichen Auskunftserteilung durch behandelnden Arzt - Antrag der Behörde auf gerichtliche Zeugenvernehmung - vorheriger Versuch der mündlichen Vernehmung durch Behörde nicht erforderlich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Baden-Württemberg, 08.04.2003 - L 6 SB 552/03

    Vernehmungsersuchen durch eine Behörde an das zuständige Sozialgericht bei

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.11.2020 - L 1 SF 3593/20
    Die bloße Nichterstattung einer schriftlichen Äußerung sei nicht ausreichend (unter Hinweis auf: LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.04.2003 - L 6 SB 552/03 B - juris).

    Eine Behörde hat auch gar nicht die rechtliche Möglichkeit, dass sie einen Zeugen "zur mündlichen Vernehmung ordnungsgemäß laden kann" (so die Formulierung des LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.04.2003 - L 6 SB 552/03 B), weil das SGB X sie nicht zu einer förmlichen Ladung oder gar zu deren Durchsetzung mit Ordnungsmitteln ermächtigt.

  • LSG Hessen, 13.07.2004 - L 4 B 61/04

    Zulässigkeitsvoraussetzung des Vernehmungsersuchens einer Behörde an das

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.11.2020 - L 1 SF 3593/20
    Die vorherige Ladung der Ärztin zur Vernehmung vor der Behörde sei nach Auffassung des Ast. nicht zwingend erforderlich (unter Hinweis auf: Hessisches LSG, Beschluss vom 13.07.2004 - L 4 B 61/04 SG - Breithaupt 2004, 986; KassKomm/Mutschler, Stand Juli 2020, § 22 SGB X Rdnr. 3).
  • VG Braunschweig, 14.01.2004 - 4 B 64/04

    Übernahme des Eigenanteils bei einer Substitutionstherapie

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.11.2020 - L 1 SF 3593/20
    Wenn aber in Abs. 1 Satz 2 bestimmt wird, dass die Behörde Zeugen und Sachverständige vernehmen oder alternativ von ihnen eine schriftliche oder elektronische Äußerung einholen kann, ist auch § 22 Abs. 1 Satz 1 iVm § 21 Abs. 3 Satz 1 SGB X dahin zu verstehen, dass die Verweigerung einer Aussage sowohl im Rahmen einer mündlichen Vernehmung als auch auf die Bitte um schriftliche Äußerung oder auf Anforderung einer elektronischen Äußerung denkbar ist, wenn dieser Aufforderung keine Folge geleistet wird (so im Ergebnis auch Hessisches LSG, Beschluss vom 13. Juli 2004 - L 4 B 64/04 SB - juris; KassKomm/Mutschler § 22 SGB X Rdnr. 3).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2022 - L 5 SV 3/22

    Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen durch das Sozial- oder

    Der Senat lässt offen, ob sich § 21 Abs. 3 Satz 1 SGB X mit der dort geregelten Pflicht zur Aussage ausschließlich auf die Vernehmung in einem (von der jeweiligen Behörde anberaumten) mündlichen Termin (so SG Neuruppin, Beschlüsse v. 28.04.2016 - S 35 SF 53/16 RH, juris Rn. 5 und v. 23.03.2016 - S 35 SF 37/16 RH, juris Rn. 5; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 30.07.2016 - L 13 SF 141/16 B, juris Rn. 2; Siefert, in: Schütze, SGB X, 9. Aufl. 2020, § 22, Rn. 3) oder auch auf die Einholung einer schriftlichen oder elektronischen Äußerung des Zeugen i.S.d. § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB X bezieht (so LSG Baden-Württemberg, Beschluss v. 20.11.2020 - L 1 SF 3593/20 RH, juris Rn. 11).

    Nicht ausreichend für ein wirksames Vernehmungsersuchen ist allerdings die schlichte Nichterstattung einer von der Behörde erbetenen schriftlichen Aussage bzw. Äußerung (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 30.07.2016 - L 13 SF 141/16 B, juris Rn. 2, im Anschluss an SG Neuruppin, Beschluss v. 28.04.2016 - S 35 SF 53/16 RH, juris Rn. 5; Weber, in: BeckOK SozR, § 22 SGB X, Rn. 10; H. Lang, in: Diering/Timme/Stähler, SGB X, 5. Aufl. 2019, § 22, Rn. 3 m.w.N.; a. A. LSG Baden-Württemberg, Beschluss v. 20.11.2020 - L 1 SF 3593/20 RH, juris Rn. 11; Mutschler, in: Kasseler Kommentar, § 22 SGB X, Rn. 3).

  • LSG Thüringen, 27.10.2022 - L 1 SV 754/22

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Vernehmungsersuchen nach § 22 SGB 10 -

    Der Gegenauffassung (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 20. November 2020 - L 1 SF 3593/20 RH -, juris), wonach aus der Nichtförmlichkeit des Verwaltungsverfahrens (§ 9 SGB X) folge, dass die Verweigerung einer Aussage sowohl die im Rahmen einer mündlichen Vernehmung durch die Behörde erfolgte Aussageverweigerung als auch  das Ignorieren einer Bitte um schriftliche Äußerung erfasse, überzeugt nicht.
  • SG Altenburg, 09.09.2022 - S 19 SF 69/22
    Der Gegenauffassung (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 20. November 2020 - L 1 SF 3593/20 RH -, juris), wonach aus der Nichtförmlichkeit des Verwaltungsverfahrens (§ 9 SGB X) folge, dass die Verweigerung einer Aussage sowohl die im Rahmen einer mündlichen Vernehmung durch die Behörde erfolgte Aussageverweigerung als auch  das Ignorieren einer Bitte um schriftliche Äußerung erfasse, überzeugt nicht.
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